Energieversorgungsrecht

Energieversorgungsrecht

Wir überprüfen und setzen berechtigte Forderungen von Energieversorgern gegenüber deren Kunden aus Verträgen nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) und der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) außergerichtlich und gerichtlich durch und ziehen diese im Wege der Zwangsvollstreckung für unsere Mandanten ein.

Ansprechpartner zum Energieversorgungsrecht

Sabrina Kleis

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Versicherungsrecht

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